Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

BGB � 651i R�cktritt vor Reisebeginn

BGB � 651i R�cktritt vor Reisebeginn

[ Auszug: (1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zur�cktreten. ... ]